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Gartenschauen in Bayern

In Bayern wird alle zwei Jahre eine Landesgartenschau veranstaltet. In den Jahren dazwischen findet die Veranstaltung "Natur in der Stadt / Natur in der Gemeinde", die sogenannte Regionalgartenschau, statt. Bisher wurden 19 Landesgartenschauen und 12 Regionalgartenschauen (Stand 2019) mit rd. 71 Mio. € Landesmittel zzgl. Fördermittel der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.


Gartenschauen haben in Deutschland eine bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurückreichende Tradition. Lange Zeit verstand man unter Gartenschauen kurzfristige Blumenschauen und gärtnerische Verkaufsausstellungen. Der Bau eines Erholungsparks war erstmals 1939 Hauptthema einer Reichsgartenschau. Damals wurde in Stuttgart aus einem Steinbruchgelände der Höhenpark Killesberg geschaffen.


Mittlerweile werden in zweijährigem Abstand Bundesgartenschauen und in größeren zeitlichen Abständen internationale Gartenausstellungen durchgeführt.

Zielsetzung

Gartenschauen sollen dazu beitragen, in bayerischen Städten, Märkten und Gemeinden zusammenhängende Grünzonen zu schaffen, zu gestalten und zu sichern und dadurch die Erholungsmöglichkeiten, das Stadtklima und die Lebensbedingungen für die heimische Pflanzen- und Tierwelt zu verbessern, die Bevölkerung durch die beispielhafte Gestaltung und Pflege von Grünflächen und Gärten, durch Lehrschauen, pflanzenbauliche Ausstellungen und sonstige Veranstaltungen über Fragen des Gartenbaus und der Umweltgestaltung, besonders des Naturschutzes und der Landschaftspflege, informieren und die Möglichkeit bieten, die Leistungsfähigkeit des bayerischen Garten- und Landschaftsbaus darzustellen.

Organisation

Bei der 1978 gegründeten gemeinnützigen Bayerischen Landesgartenschau GmbH (Sigmund-Riefler-Bogen 4, 81829 München, Telefon (0 89) 41 94 90-0, E-Mail: bayern@lgs.de), bestehend aus den drei wichtigsten gärtnerischen Berufsverbänden - Bayerischer Gärtnereiverband e.V., Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Bayern e.V. und Bund Deutscher Baumschulen, Landesverband Bayern e.V., wirken das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beratend mit.


Nach Ortsbesichtigung der aussichtsreichsten Bewerber und Beratung durch Fachgremien, die bei der Bayerischen Landesgartenschau GmbH gebildet werden, entscheidet über die Vergabe das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Benehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Mit der veranstaltenden Kommune bildet die Gesellschaft eine Durchführungs-GmbH für die Konzeption, Vorbereitung und Durchführung der Gartenschau. Damit werden die bisher gesammelten praktischen Erfahrungen jeweils wirksam eingebracht.

Förderung

Der Freistaat Bayern fördert Gartenschauendurch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit Zuschüssen zu den Investitionskosten der auf Dauer errichteten Anlagen nach den "Richtlinien zur Förderung von Wanderwegen,von Unterkunftshäusern und von Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen" bis zu einem Förderhöchstbetrag von 3,6 Mio. Euro (ab 2022 5 Mio. Euro) für Landesgartenschauen bzw. von 1,6 Mio. Euro für Veranstaltungen "Natur in der Stadt / Gemeinde" (Regionalgartenschauen) sowie durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit Zuschüssen ab 2022 nach vorgenannten Richtlinien zu qualitätsvollen Beiträgen und Aktionen von gemeinnützigen Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Natur- und Umweltschutz widmen, im Rahmen der temporären Gartenschauveranstaltung während des gesamten oder überwiegenden Ausstellungszeitraums sowiedurch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Zuschüssen zum Durchführungshaushalt der Gartenschauen.

Ergänzend wird die Schaffung und Optimierung von Grün- und Erholungsanlagen im Rahmen von Gartenschauen derzeit auch von der Europäischen Union aus dem EFRE-Programm im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (IWB) von 2014 bis 2020 kofinanziert. Im aktuellen Programm kommen diejenigen Städte in Frage, die in den Jahren 2016 bis 2021 Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Landes- oder Regionalgartenschauen errichten bzw. errichtet haben und eine Landesförderung nach den vorgenannten Richtlinien erhalten bzw. erhalten haben.

Darüber hinaus sind die beiden Ministerien mit publikumswirksamen Ausstellungsbeiträgen auf den Gartenschauen vertreten.

Bedeutung

Gartenschauen in Bayern sind ein Beitrag des Staates und der Kommunen zur Erfüllung ihrer Pflicht nach Art. 37 Abs. 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) Erholungseinrichtungen zu schaffen, sind integraler Bestandteil der kommunalen Entwicklungspolitik, tragen in besonderer Weise zur Belebung des Ortsbilds und zur Revitalisierung ökologischer Systeme bei und helfen, harmonische Bezüge von Siedlung und Natur beispielhaft herauszustellen, zeigen Lösungsbeispiele für besondere regionale Fragen und Problembereiche auf, ermöglichen zahlreiche Verbesserungsmaßnahmen, die ohne Gartenschau nicht oder jedenfalls nicht auf solche Art und Weise und nicht zu diesem Zeitpunkt möglich wären, unterstützen das lokale Handeln der Kommune, bündeln Aktivitäten und schaffen einen festen Zeitrahmen für die Verwirklichung konkreter Maßnahmen, verbessern die Möglichkeiten der wohnungsnahen Erholung und Begegnung mit der Natur und steigern damit die Lebensqualität, heben das „Freizeit-Image“ als bedeutsamen Standortfaktor einer Kommune und bringen einen „Image-Gewinn“ für die gesamte Region, geben wichtige Impulse für private Investitionen, bilden für die veranstaltende Kommune und ihre gesamte Region ein herausragendes Festereignis mit Einnahmen für Gastronomie und Gewerbe.