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Förderrichtlinien für Wanderwege, Unterkunftshäuser und Grün- und Erholungsanlagen (FöR-WaGa)

Die Förderrichtlinien für Wanderwege, Unterkunftshäuser und Grün- und Erholungsanlagen (FöR-WaGa) unterstützen naturverträgliches Wandern in der freien Natur für Wanderer und Bergsteiger in Bayern. Dazu zählen Maßnahmen wie das Herrichten und Beschildern von Wanderwegen ebenso wie die umweltgerechte Versorgung von Wanderhütten mit Trinkwasser und regenerative Energien sowie die Entsorgung des Abwassers.

Wer kann gefördert werden?

  • Hauptgeschäftsstelle und Sektionen des Deutschen Alpenvereins (DAV) sowie der Landesverband Bayern der deutschen Gebirgs- und Wandervereine (WVB) und seine Mitglieder.
  • Die Förderung für Unterkunftshäuser kann zusätzlich auch vom Landesverband Bayern der NaturFreunde Deutschlands sowie seinen Mitgliedern beantragt werden.

Was kann gefördert werden?

  • Nach den Richtlinien kann die Generalinstandsetzung von Wanderwegen in Bayern und deren Beschilderung sowie die Informationsgewinnung und -verarbeitung über diese Wanderwege gefördert werden.
    Zudem können Maßnahmen für eine umweltgerechte Ver- und Entsorgung (Trinkwasser, Abwasser und regenerative Energie) von Unterkunftshäusern (Wanderhütten) gefördert werden. Wie hoch ist die Förderung?
  • Der Fördersatz für Wanderwege beträgt maximal 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, die Zuwendungen für die Generalinstandsetzung und Beschilderung von Wanderwegen insgesamt höchstens je 200 000 Euro pro Jahr und Zuwendungsempfänger (DAV, WVB). Die Bagatellgrenze der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 2 000 Euro je Einzelmaßnahme.
  • Für Maßnahmen der umweltgerechten Ver- und Entsorgung von Unterkunftshäusern beträgt der Fördersatz maximal 25 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, der Förderhöchstbetrag je Einzelmaßnahme eines Unterkunftshauses beträgt 25 000 Euro. Die Bagatellgrenze der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 10 000 Euro je Maßnahmenpaket für ein Unterkunftshaus.

Welche weiteren Fördermöglichkeiten nach der Richtlinie gibt es?

Die Richtlinien eröffnen zudem Kommunen Fördermöglichkeiten für die Schaffung von vorbildlichen, dauerhaften Grün- und Erholungsanlagen ausschließlich aus Anlass der Durchführung einer Bayerischen Landesgartenschau.