Seite wird geladen...

Vereinbarung "Wassersport/Naturschutz" vom 16.02.1997

Zur Sicherung der grundlegenden ökologischen Bedeutung der oberbayerischen Seen Starnberger See – Ammersee – Chiemsee vor allem als Lebensraum für eine besondere Pflanzen- und Tierwelt, insbesondere für Wat- und Wasservögel, unter Berücksichtigung der Funktion dieser Seen für Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und Erholung sowie in Würdigung des „Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser-und Watvögel, von internationaler Bedeutung“ (Ramsar-Konvention) wird zwischen dem Bayerischen Seglerverband und der Bayerische Ruderverband und dem Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen als Oberste Naturschutzbehörde folgende Vereinbarung "Wassersport/Naturschutz" geschlossen:

  • Die Vertragsparteien sind sich bewusst,
    • dass der Starnberger See, der Ammersee und der Chiemsee wegen ihrer zentralen Lage in Europa und im Verbund mit den benachbarten voralpinen Binnenseen eine herausragende Rolle im Vogelzuggeschehen spielen und insbesondere als Winterquartier sowie Rast- und Mauserplatz für viele Wasservögel aus Eurasien dienen,
    • dass der rastende und überwinternde Wasservogelbestand durch Nutzung verschiedenster Art gestört wird,
    • dass Ziel der Vereinbarung ist, das Lebensraumpotential der Wasservögel zu erhalten und zu verbessern,
    • dass ebenso mit anderen Nutzergruppen, entsprechende Vereinbarungen geschlossen werden müssen.
  • Die Vertragsparteien sind sich einig, dass wassersportliche Aktivitäten nur in naturverträglicher Weise erfolgen dürfen. Insbesondere sind die wichtigsten Flachwasserbereiche für die ungestörte Nahrungsaufnahme, und unter Berücksichtigung der natürlichen Fluchtdistanzen ausreichend große Ruhebereiche zu sichern.
    Die Verbände sind zu einer Beschränkung der Nutzung für den Wassersport in der Zeit von Anfang November bis Ende März des folgenden Jahres bereit. Insbesondere erklärt sich bereit der Bayerische Seglerverband für den Segelsport,
    • dafür Sorge zu tragen, dass die ihm angeschlossenen Vereine das Segeln von Vereinsmitgliedern in der Beschränkungszeit vermeiden,
der Bayerische Seglerverband für den Surfsport am Starnberger See
  • dafür Sorge zu tragen, dass die ihm angeschlossenen Vereine, das Surfen von Vereinsmitgliedern in der Beschränkungszeit und in den beschränkten Gebieten (vgl. Anlage) vermeiden,
  • nicht vereinsgebundene Surfer auf die Befahrensbeschränkungen, ggf. auch auf mögliche Alternativen durch Aufklärung vor Ort und entsprechendes Informationsmaterial hinzuweisen,
  • gemeinsam mit den staatlichen Behörden nach geeigneten Einlaßstellen außerhalb der beiden beschränkten Gebiete suchen
  • sowie der Bayerische Ruderverband für den Rudersport am Starnberger See,
    • für die Zeit der generellen Nutzungsbeschränkung in der Ruhezone der Starnberger Bucht einen Korridor, parallel zum westlichen Ufer in einem Abstand von 90 m bis max. 150 m, zu An- und Abfahrten von den Bootshäusern und zu den Trainingsstrecken außerhalb der beschränkten Gebiete, in der Zeit von 10.00 Uhr, an Wochenenden von 09.00 Uhr, bis zu einer Stunde vor Sonnenuntergang zu nutzen und lediglich bei starkem Ostwind auf einen vergleichbaren Korridor am Ostufer auszuweichen.
  • Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der sachlich gebotene Schutz der in anliegender Karte gekennzeichneten Gebiete sowie ausgewiesener Natur-und Landschaftsschutzgebiete der drei Seen Starnberger See, Ammersee und Chiemsee vornehmlich durch nachhaltige Bewußtseinsbildung über die Bedeutung dieser internationalen Feuchtgebiete auch für die Bevölkerung zu erreichen ist.
    Die Verbände unterstützen daher jede sachbezogene Aufklärungs- und Informationsaktivitäten über Ziel und Inhalt der Vereinbarung „Wassersport/Naturschutz“ und über die Bedeutung der Gebiete Starnberger See, Ammersee und Chiemsee.
    Der Freistaat Bayern trägt dafür Sorge, dass die Naturschutzwacht im Rahmen ihrer Aufgaben mitwirkt, um die Konflikte zu verringern und die Ziele dieser Vereinbarung umzusetzen.
  • Die Vereinbarung wird nach einer Laufzeit von drei Jahren gemeinsam auf ihre Effizienz überprüft, insbesondere ob das unter Nr. 1, 3. genannte Ziel erreicht wurde.

München, den 16.02.97

Der Bayer. Seglerverband
<Unterschrift>

Der Bayer. Ruderverband
<Unterschrift>

Der Bayer. Staatsminister für Landesentwicklung und Umweltfragen
<Unterschrift>